Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABGs) gelten für alle derzeitigen und künftigen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der Firma Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) und ihren Geschäftspartnern, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen der Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) genannt, erbracht werden, auch dann, wenn die Firma Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt. Alle Geschäftsabläufe und Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
(4) Für den Einsatz von Leihpersonal ist keine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Angebote von Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) sind unverbindlich und freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung oder Fakturierung des Auftrages durch uns. Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) zustande oder durch Erbringen der Leistung.
(2) Soweit der Kunde lediglich in Vollmacht eines Dritten handelt, kommt der Vertrag nur dann mit dem Dritten zustande, wenn die Vollmacht vorgelegt wurde und Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) den Vertragsschluss mit dem Dritten ausdrücklich bestätigt hat. In allen sonstigen Fällen ist die abweichende Lieferanschrift für das Zustandekommen des Vertrages unbeachtlich.
(3) Für produktionstechnische Änderungen, die einen geänderten Rohstoffeinsatz erfordern, behalten wir uns eine Anpassung des Lieferpreises vor.
(4) Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.
(5) Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten faschistische oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte ergeben.

§ 3 Preise und Rechnungslegung
(1) Die Preise von Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls nicht ausdrücklich vorher anders schriftlich vereinbart.
(2) Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.
(3) Für An- und Abfahrten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde.
(5) Im Falle von Rücklastschriften, hat der Kunde die der Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten. Dies gilt ebenso für die Ablehnung von Lastschriften.
(6) Wird eine Warensendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, auf dessen Wunsch ein weiteres Mal an ihn versandt, so hat er die hierfür anfallenden Kosten zu tragen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer mit Sitz in EU-Ländern und verfügt dieser über eine gültige USt-IdNr., so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis. Ist aufgrund einer falschen USt-IdNr. die Lieferung als steuerfrei behandelt worden und beruhte dies auf einer unrichtigen Angabe des Kunden, die der Auftragnehmer auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte, so schuldet der Unternehmer die entgangene Steuer. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer mit Sitz in Nicht-EU-Ländern, so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis.
(7) Zusatzkosten wie z.B. für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten werden im Verlauf des Bestellvorgangs angezeigt.
(8) Die von uns erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Wir können bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition uns gegenüber gerügt. Nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist ist eine Änderung der Rechnung ausgeschlossen. Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Die Sechs-Wochen-Frist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen.
(9) Die Fertigung passiert ausschließlich nach Kundenspezifikation. Sollte der Kunde eine nachträgliche Stornierung des mit der Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) geschlossenen Vertrages wünschen, sehen wir uns gezwungen die angefallenen Kosten für geleistete Arbeiten in Rechnung zu stellen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; der Kunde tritt der Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich der Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Die Abtretung wird hiermit angenommen.
(2) Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt hat oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) verlangen, dass der Besteller ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) die erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. Die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer gesamten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen im Nennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt).
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere dem Zahlungsverzug des Kunden ist die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies hat die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) ausdrücklich erklärt.

§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
(1) Es gelten die dem Kunden angegebenen Zahlungsarten.
(a) Bei Neukunden liefern wir ausschließlich gegen Vorkasse.
(b) Nach der ersten Bestellung kann den Kaufpreis per Rechnung an Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) gezahlt werden.
(2) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, diesen geltend zu machen.
(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) die erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. Die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer gesamten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen im Nennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt).
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere dem Zahlungsverzug des Kunden ist die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies hat die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) ausdrücklich erklärt.

§ 6 Besonderheiten beim Kauf auf Rechnung
(1) Zahlung auf Rechnung ist nur für Verbraucher ab 18 Jahren möglich. Die Lieferadresse, die Hausanschrift und die Rechnungsadresse müssen identisch sein und innerhalb Deutschlands liegen.
(2) Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Bruttoendpreis sofort nach Vertragsschluss (Erhalt der Auftragsbestätigung) zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlung auf Rechnung wird zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten für den Komplettversand einmalig eine Gebühr von 1,50 EUR inklusive Mehrwertsteuer pro Lieferung, berechnet. Der Besteller wird vor Vertragsschluss stets gesondert darüber informiert, ob diese Gebühr anfällt.

§ 7 Versandkosten
(1) Die Versandkosten werden im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

§ 8 Lieferung
(1) Alle angegebenen Liefertermine sind keine Fixtermine. Ein Fixtermin muss von Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) ausdrücklich als solcher bezeichnet und vereinbart worden sein. Regelmäßig sind angegebene Liefertermine Angaben für geplante Auslieferungstermine.
(2) Kann der vereinbarte Liefertermin durch die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) nicht eingehalten werden, so hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
(3) Die Lieferzeit verlängert sich für alle Fälle höherer Gewalt um die Zeit, die das Hindernis besteht. Als höhere Gewalt gelten vor allem Streik, Betriebsstörungen – insbesondere Störungen in den Datenleitungen – soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der Ware von wesentlichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn das Hindernis bei einem der Vertragspartner des Auftragnehmers eintritt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht vom Auftragnehmer zu vertreten, wenn sie während seines bereits bestehenden Verzugs eintreten.
(4) Die Lieferzeit beträgt ca. 4-5 Werktage nach Zahlungseingang für Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Für ausländische Kunden verlängert sich die Lieferzeit auf Grund der längeren Versandwege um bis zu 5 Werktage.

§ 9 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter der Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) geschieht. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(2) Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) gegen versicherbare Schäden versichert.

§ 10 Druckdaten, Prüfungspflicht
(1) Die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Eine Überprüfung der Druckdaten durch die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Kunde.
(3) Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern durch die Konvertierung der Daten in Formate, die von Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) verarbeitet werden können, Fehler entstehen, gehen diese nicht zu Lasten von Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt). Der Kunde erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt.
(4) Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) die Daten konvertieren. Bei Konvertierung von RGB-Daten oder ICC Farbprofilen kommt es naturgemäß zu Farbabweichungen vom Original. Die Haftung für derartige Farbabweichungen liegt ausschließlich beim Kunden. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Kunde ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt.
(5) Sofern vom Kunden Druckdaten übermittelt werden, gleich auf welchem Wege, insbesondere auch bei elektronischen Übermittlungen der Druckdaten und Datenträgeraustausch, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für die Übermittlung oder für die Verwahrung der Druckdaten. Druckdaten werden vom Auftragnehmer nicht archiviert. Der Auftragnehmer leistet keinerlei Ersatz für verlustig gegangene Daten, sofern Daten recherchiert werden müssen oder wieder hergestellt werden müssen, ist dies Sache des Kunden.

§ 11 Beanstandungen
Autofolierung, Teilfolierung und Autobeschriftung
(1)(a) Der Kunde ist verpflichtet, die Fahrzeuge bei Übergabe auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Für das Abhandenkommen privater Gegenstände haftet Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) nicht. Offensichtliche Mängel und Fehler sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Übergabe zu melden. Sonst verfallen die Gewährleistungsansprüche.
(b) Die Gewährleistungsansprüche der Kunden werden auf das Recht der Nachbesserung festgelegt. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung kann ein Preisnachlass vereinbart werden.
(c) Die Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung, d. h. Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) trägt nicht die Wegkosten oder sonstige Aufwendungen zur Nachbesserung.
(d) Nachbesserungen durch Dritte ohne unsere Zustimmung führen zum Erlöschen unserer Haftung.
(e) Farbabweichungen der Folie sind Drucker- und Materialbedingt möglich und sind keine Mängelrüge.
(f) Mit der modernen Folien-Beschichtung erhalten Sie eine neue Farbe Ihres Autos und einen Schutz des Originallackes. Die Folie ist nach 6 – 8 Wochen Waschanlagenfest. Ca. 4 Wochen nach Bekleben sollte das Auto nicht mit Hochdruck gereinigt werden. Auf die Verarbeitung wird eine Garantie von 18 Monaten gewährleistet, auf die Folie, je nach Hersteller bis zu fünf Jahren.
2. Die Folie ist nicht mit einer Lackierung gleichzusetzen, Überlappungen sind nicht auszuschließen.
3. Die Autos sollten gereinigt und ohne Wachsrückstände angeliefert werden.
4. Ansprüche auf Minderung, Wandlung, Schadensersatz, Verdienstausfälle und Nebenkosten bestehen nicht.
5. Unsere Garantie besteht nicht für nachstehende Fälle:
(a). Schäden und Einwirkung durch höhere Gewalt.
(b). Beschädigung oder Mängel, die auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
(c). Folgeschäden durch unsachgemäße Pflege und Pflegeprodukte.
(d). Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung.
(e). Eventuelle Lackschäden nach Entfernung der Folie bei nachlackierten Autos.

KFZ Sonnenschutz
1. Es können ausschließlich Glasscheiben beklebt werden. Für Kunststofffenster (zum Bsp. Campingbus, Cabriolet, Smart) kann keine Garantie übernommen werden, da es evtl. zu Reaktionen des Klebers mit dem Kunststoff führen kann und die Haltbarkeit und Blasenbildung entstehen kann.
2. Trotz größter Sorgfalt ist es nicht möglich eine Scheibentönung völlig Staubfrei zu realisieren, da es reinste Handarbeit ist. Die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) weist deshalb vorab darauf hin dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel/Umwelteinflüsse erkennbar sein können und dies kein Grund zur Reklamation oder Erneuerung darstellt, insbesondere an den Rändern und wo Verkleidungen sehr eng sind.
3. An verstellbaren Fenstern ist das Ziel den sichtbaren Bereich im geschlossenen Zustand zu tönen.
3(a). Bei einigen Fahrzeug Modellen kann die Folie an diesen Fenstern nicht ganz bis an den oberen Rand verlegt werden.
(b). Kleinere Punkte im Gesamtbereich sind ebenfalls normal, da sich in jedem Auto und in der Luft Staubpartikel befinden.
4(a). Evtl. Mängel müssen umgehend an die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) schriftlich angezeigt werden. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(b) Bei Fahrzeugen mit Punkterand haftet die Folie im nicht getrockneten Zustand zunächst sehr schwer.
(c). Die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) hat keinerlei Einfluss auf eine gleichmäßige Haftung am gepunkteten Rand – Siebdruck. Dieser Rand zeichnet sich im getrockneten Zustand als heller Rand aus.
(d). Es gibt Fahrzeuge wo der gepunktete Rand sehr breit ist. Dieser Bereich kann nach der Trocknung sehr ungleichmäßig trocknen.
(e). Die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) hat leider keinerlei Einfluss darauf und es stellt keinen Mangel dar.
4(a). Die Folie wird und muss immer mit reichlich Wasser Montiert, dies ist soweit kein Problem. Die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) hat natürlich nur über die werkseitigen Bedingungen des Fahrzeuges Kenntnis, wo sich zum Bsp. bestimmte Elektronik befindet und bitten Sie uns unbedingt darüber in Kenntnis zu setzen ob bauliche Veränderungen in unserem Arbeitsbereich der Tönung vorgenommen wurden.
(b). D.h. sollten Kabel, Lautsprecher, Soundsysteme oder dergleichen teilweise versteckt eingebaut sein, müssen ggf. entsprechende Vorkehrungen getroffen werden um deren Beschädigung durch Wasser zu vermeiden. Bei Missachtung kann Die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) keine Haftung für Folgeschäden übernehmen.
5. Die Folie ist kratzfest, jedoch nicht stoßfest, d.h. alles was Glas zerkratzen würde beschädigt auch die Folie.
6. Entfernen von Scheibenfolie
Beim Entfernen von Scheibenfolie kommt es in seltenen Fällen zu Beeinträchtigungen. Unter der Folie befindet sich ein Kleber der vollflächig auf der Scheibe vorhanden ist und entfernt werden muss. An Scheiben mit Antennen oder Heizdrähten, wie z.B. an der Heckscheibe, muss der Kleber Schicht für Schicht abgetragen werden. Trotz größter Sorgfalt und einem speziellen Verfahren können aber spätere Beeinträchtigungen durch Beschädigungen einzelner oder mehrerer Heizdrähte nicht ausgeschlossen werden. Die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) übernimmt daher keine Haftung für derartige Schäden. Um den Kleber zu erweichen wird ein spezielles Lösemittel verwendet, dies hat einen starken Eigengeruch, der aber nach einiger Zeit verfliegt und nicht Gesundheitsschädlich ist. So wie bei der Montage wird auch bei der Demontage von Folie reichlich Wasser benötigt. Hierbei kann Wasser in geringen Mengen über Türverkleidungen etc. laufen, was aber wieder rückstandlos trocknet. In seltenen Fällen bleiben Wasserränder zurück, diese lassen sich aber später mit einem feuchten Tuch leicht ausreiben.

7. Vor-/nach der Montage
Bringen Sie in Ihrem eigenen Interesse ein sauberes Fahrzeug mit (innen und außen). Von innen bitte im Fond aussaugen und von außen frisch gewaschen. Dies ist erforderlich, weil die Tönungsfolie von außen zugeschnitten und geformt wird und die Schmutzpartikel an der Folie haften könnten. Sie brauchen die Scheiben nicht von innen zu reinigen, dies wird gründlich von uns erledigt. Sollten Sie alte Klebereste o.ä. auf den Scheiben haben, so teilen Sie uns dies bitte unbedingt mit. Das Entfernen alter Folie oder Klebereste ist mit Zusatzkosten verbunden. Entfernen Sie bitte Kindersitze etc. von den Rückbänken und halten Sie den Kofferraum frei, da hier gearbeitet wird. Bei Transportern Bitte die Sitze umzuklappen und keine Baumaterialien etc. im Fahrzeug zu lassen, die den Arbeitsablauf behindern könnten. Bitte erledigen Sie diese Vorarbeiten schon vor der Abgabe. Der größte Feind bei einer Autoscheibentönung ist Staub. Wenn sich im Wagen inneren zu viel Dreck oder Staub befindet, könnte dieser aufgewirbelt werden und von der Tönungsfolie antistatisch angezogen werden. Man kann hier schon von Feinstaub reden, der gar nicht sichtbar ist, aber hinterher unter der Folie wieder zum Vorschein kommt. Die Preise der Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) beinhalten keine extra Reinigung, außer natürlich der zu tönenden Scheiben. Selbstverständlich können Sie dieses zusätzlich in Auftrag geben. Sollten Hunde o.ä. im Auto mitfahren, entfernen Sie bitte gründlich alle Haare, besonders an den Scheibenrändern und am Dachhimmel darüber. Die Folie benötigt je nach Witterung ca. 1-4 Wochen zum Austrocknen. (je kälter umso länger). Benutzen Sie in diesem Zeitraum keine Heckscheibenheizung und öffnen Sie keine getönten verstellbaren bzw. gekurbelten Scheiben. Es kann vorkommen, dass nach der Tönung Kratzer auf der Außenseite sichtbar werden. Diese Kratzer waren vorher nur schwer sichtbar. Wenn die dunkle Folie dann verklebt ist, werden diese gut sichtbar und verwundern zumeist. Für den Innenbereich benutzt die Pomo folien.werkstatt UG (haftungbeschränkt) ausschließlich spezielle Werkzeuge die keine Kratzer verursachen können. In Einzelfällen kann es je nach Folie zu Beeinträchtigung von fest Installierten Telefonen bzw. Navigationsgeräten führen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir vereinbarte Termine die nicht eingehalten werden in Rechnung stellen.

8. Rechtliche Hinweise / Montagehinweise KFZ Sonnenschutz
Eine Autoscheibentönung darf aus rechtlichen Gründen erst ab der B-Säule erfolgen. Getönte Folien dürfen nicht an der Frontscheibe und an den beiden vorderen Seitenscheiben angebracht werden. An der Heckscheibe dürfen getönte Folien nur angebracht werden, falls sich ein zweiter (intakter) Außenspiegel am Fahrzeug befindet. Tönungsfolien für Autoscheiben müssen gem. §22 a Abs.1 Nr.3 StVZO in einer Bauart (ABG) ausgeführt werden. Diesbezüglich ist der § 35 b Abs.2 StVZO zu berücksichtigen, der verlangt dass für den Fahrer des Fahrzeuges ein ausreichendes Sichtfeld gewährleistet sein muss. Ein ausreichendes Sichtfeld gilt als gewährleistet, wenn sich die Sichtgrenze binnen eines Halbkreises mit 12m Radius (Sichthalbkreis von 180°) befindet. Außerdem müssen Frontscheiben mindestens 75% des Lichtes durchlassen, alle anderen Scheiben mindestens 70% Das Typ- und Prüfzeichen muss auf jedem Stück Folie gut erkennbar sein. Die Scheiben dürfen mit der Folie nur bis zur Scheibenhalterung beschichtet werden. Das Verklemmen oder Verbindung der Folie mit der Scheibenhalterung und/oder der Gummidichtung ist unzulässig. Die ABG ist immer im Fahrzeug mit zu führen. An Fahrzeugen mit einer serienmäßigen 3. Bremsleuchte in der Heckscheibe, ist es vorgeschrieben die Folie in diesem Bereich frei zu lassen und die Folie auszuschneiden. Der Ausschnitt kann auch ungleichmäßig sein.

Werbetechnik
(1) Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Daten sowie ggf. der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse mit den gestellten Daten in jedem Fall zu prüfen.
(2) Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sind innerhalb von einer Woche nach Erhalt bei der Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) schriftlich anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist kommt es auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige an.
(3) Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Drucksachen, die auf RGB Farben beruhen, bei denen die Auflösung zu niedrig ist oder bei denen Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind.
(4) Geringfügige Farbabweichungen sind kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) gedruckt oder geplottet wurde.
(5) Markt- bzw. Branchenübliche produktionsbedingte Fertigungstoleranzen bei der Größe, Form und Konfektion bis zum einem Prozent der jeweiligen Messgröße, mindestens jedoch einem cm, sind kein Mangel und berechtigen nicht zur Beanstandung der Ware.

§ 12 Warenrückgabe
(1) Sämtliche Produkte der Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) können Sie innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware zurücksenden, sofern die Ware vollständig ist und sich in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand befindet.
(2) Für individuell bedruckte oder gefertigte Waren gelten diese Rückgabemöglichkeiten nicht. Hier gelten die allgemeinen AGB´s aus§ 3.9.
(3) Im Falle einer Rücksendung erstatten wir Ihnen den von Ihnen schon geleisteten Kaufpreis, nicht jedoch die Versandkosten. Sie tragen die Transportgefahr. Diese Rücknahmegarantie beschränkt nicht Ihre gesetzlichen Rechte und somit auch nicht Ihr Widerrufsrecht der vorliegenden AGB.

§ 13 Gewährleistung
(1) Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) – nach ihrer Wahl – unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Lässt die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) eine ihr gesetzte Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde unter Ausschluss aller anderen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen. Die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) haftet für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware.
(2) Hat ein Teil der Lieferung Mängel, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Ware.
(3) Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt ein Jahr, wenn Ansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs.1 Nr.1 BGB oder des § 634 a Abs.1 Nr. BGB nicht betroffen sind.

§ 14 Haftung
(1) Die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
(2) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht hinsichtlich der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) oder deren gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Soweit die Haftung der Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 15 Eigentum, Archivierung, Urheberrecht
(1) Die von der Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) zur Herstellung hergestellten und eingesetzten Druckträger bleiben in deren Eigentum.
(2) Digitale Daten und andere zur Wiederverwendung benötigten Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden weder über den Liefertermin hinaus bei der Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) aufbewahrt, noch an den Kunden übersandt.
(3) Die Erzeugnisse von Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) werden ausschließlich auf Grund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden in den übermittelten Druckdaten/Plottvotgangs erstellt. Die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt) hat auf den Inhalt der Druckerzeugnisse keinen Einfluss. Der Kunde versichert, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt.
(4) Der Kunde haftet alleine dafür, dass er keine Schutzrechte Dritter verletzt und die Inhalte seiner Drucksachen nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Der Kunde stellt die Pomo folien.werkstatt UG (haftungsbeschränkt), soweit diese wegen der Verletzung der Rechte Dritter, insbesondere wegen Urheberrechtsverletzungen, durch die Verwendung der vom Kunden überlassenen Daten in Anspruch genommen wird, vorbehaltlos frei.

§ 16 Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

§ 17 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.